Sistierung des Arbeitsgesetzes in Spitalabteilungen

Nach seiner Intervention beim Bundesrat beantragte der SBK zusammen mit dem Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vsao) und Gewerkschaften beim Bundesrat, die Sistierung des Arbeitsgesetzes in der COVID-19 Verordnung aufzuheben.

Eine pauschale Ausserkraftsetzung von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften ist für die unterzeichnenden Verbände so nicht hinnehmbar. Das Pflegepersonal ist bereit, Ausserordentliches zu leisten. Aber gerade in Situationen enormer Belastung braucht es einen konsequenten Gesundheitsschutz. Trotz Umstellung auf den Zweischichtbetrieb halten sich viele Arbeitgeber an das Arbeitsgesetz. Es ist nicht akzeptabel, dass viele Spitäler die Verordnung zum Anlass nehmen, die Arbeits- und Ruhezeiten auszuhebeln. Die Medienmitteilung der Verbände finden Sie hier.

SBK, VPOD und SYNA sind ebenfalls mit dem Spitexverband Schweiz und Curaviva im Kontakt, um Leitplanken für den Arbeitnehmerschutz in betroffenen Institutionen zu prüfen.

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