Mitgliederbeiträge

Die Höhe des Mitgliederbeitrags richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad. Er wird in 5 Kategorien erhoben; die Rechnungen werden jeweils anfang Jahr verschickt.

Stichtag für die Berechnung des Mitgliederbeitrags ist der 1. Januar. Bitte überprüfen Sie, ob Sie in der richtigen Kategorie eingeteilt sind und melden Sie uns allfällige Änderungen bis spätestens 31. Dezember per Mail. An der DV des Schweizerischen Berufsverbandes für Pflegefachfrauen und -männer vom 2022 wurde ein zweckgebundener Sonderbeitrag von 20 Franken beschlossen. Finanziert wird unter anderem das Monitoring der politischen Aktivitäten in den Kantonen. Im Weiteren sollen Arbeiten für Gesamtarbeitsverträge vorangetrieben werden.

HF/FH (ordentliche Mitglieder)

  • Kategorie 11:  Beschäftigungsgrad 51 – 100%  |  Fr. 295
  • Kategorie 12:  Beschäftigungsgrad 11 – 50%  |  Fr. 195
  • Kategorie 13:  Studierende HF und FH  |  Gratis!
  • Kategorie 14:  Nicht berufstätig/pensioniert oder bis 10%  |  Fr. 94
  • Kategorie 19:  Freiberuflich Pflegende mit ZSR-Nummer  |  Fr. 315 *

 

HCA (FaGe - assoziierte Mitglieder)

  • Kategorie 21:  Beschäftigungsgrad 51 - 100%  |  Fr. 200
  • Kategorie 22:  Beschäftigungsgrad 0 - 50%  |  Fr. 150
  • Kategorie 23:  Lernende FaGe  |  Gratis!

 

* Der Mitgliederbeitrag von freiberuflichen Mitgliedern setzt sich aus dem ordentlichen Beitrag von CHF 315 und der Gebühr für Freiberufliche von CHF 100 zusammen. Der ordentliche Beitrag wird zu Beginn der Mitgliedschaft respektive jeweils Anfang Jahr in Rechnung gestellt. Die Gebühr ist jeweils bis Ende Juni zu bezahlen. 

Die Mitglieder können ihren Mitgliederbeitrag jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlen. Bei Ratenzahlungen werden Zuschläge von CHF 10 (halbjährlich) respektive CHF 20 (vierteljährlich) erhoben. Der Mitgliederbeitrag für neue Mitglieder wird für das laufende Kalenderjahr pro rata berechnet. 


Fürsorgestiftung - Erlass Mitgliederbeitrag

Die Fürsorgestiftung unterstützt SBK-Mitglieder, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Gewährt wird bei finanziellen Engpässen eine Unterstützung in Form von direkten Beiträgen, zinslosen Darlehen oder der Übernahme des SBK-Mitgliederbeitrags. 
Hier finden Sie weitere Informationen zu den weiteren finanziellen Unterstützungen. 

zum Anfang der Seite