Neue Mitgliedschaft

Wir freuen uns, über Ihr Interesse für eine Mitgliedschaft im Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner.

Ein Mitglied mehr bedeutet für uns Verantwortung, Engagement, aber auch höheren beruflichen Einfluss und Stärke in den Bereichen des Gesundheitswesens.

Gute Gründe, SBK Mitglied zu sein
Zahlen und Fakten des SBK CH
Bedingungen für eine ordentliche Mitgliedschaft
Mitgliederbeiträge ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitgliedschaft beantragen und Anmeldung drucken
Assoziierte Mitglieder
Mitgliederbeiträge assoziierte Mitgliedschaft
Kündigung der Mitgliedschaft:

Gute Gründe, SBK Mitglied zu sein

Als SBK Mitglied erhalten Sie:

Der SBK ist der offizielle schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner. Mit unseren rund 26'000 Mitglieder sind wir schweizweit der grösste und stärkste Berufsverband im Gesundheitswesen.

Zahlen und Fakten des SBK CH

Der SBK besteht aus:

Der SBK ist Herausgeber der Fachzeitschrift "Krankenpflege" mit dem grössten Stellenmarkt für Pflegepersonal und attraktiven Bildungsangeboten in jeder Ausgabe. Die Zeitschrift erscheint monatlich in einer Wemf-beglaubigten Auflage von 28'150 Exemplaren.

Der SBK organisiert jährlich einen dreitägigen Kongress. Rund 1'400 Pflegende aus der ganzen Schweiz treffen sich hier, um sich zu informieren, zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen.

Der SBK reglementiert seit über 30 Jahren vier gesamtschweizerisch anerkannte Weiterbildungen (Anästhesiepflege, Intensivpflege, Operationsbereich und HöFa I) und hat seither 15 000 Fähigkeitsausweise ausgestellt. Daneben anerkennt und überwacht der SBK 250 Weiterbildungsstätten in der ganzen Schweiz.

Der SBK bietet eine Vielzahl eigener Publikationen an, die sowohl im Pflegealltag als auch im Unterricht eingesetzt werden. Allein im Jahr 2004 wurden 17'000 Broschüren bei der Geschäftsstelle angefordert.

Der SBK hat für den Rechtsschutz seiner Mitglieder im Jahr 2004 mehr als 300’000 Franken aufgewendet.

Der SBK gewährte letztes Jahr Stipendien in der Höhe von 61'000 Franken. Damit unterstützt er seine Mitglieder in ihrer beruflichen Weiterentwicklung.

Die SBK-Fürsorgestiftung spricht Unterstützungsleistungen von rund 50 000 Franken jährlich.

Der SBK regelt als Vertragspartner von santésuisse die freiberufliche Tätigkeit von Pflegenden. Bis heute sind diesem Vertrag rund 1’000 Pflegefachpersonen beigetreten.

Der SBK ist in rund 40 nationalen und internationalen Organisationen vertreten und setzt sich dort unter anderem für die Finanzierung und Qualitätssicherung der Pflege sowie die Berufs- und Weiterbildung der Pflegenden ein.

Der SBK zählt rund 26'000 Mitglieder. Das heisst, dass ungefähr jede dritte diplomierte Pflegefachfrau resp. jeder dritte diplomierte Pflegefachmann Mitglied beim SBK ist.

August 2005

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Bedingungen für eine Ordentlichen Mitgliedschaft

Als Aktivmitglieder werden aufgenommen
a) Personen mit Arbeits- oder Wohnort im Sektionsgebiet mit anerkanntem Berufsausweis in Gesundheit- und Krankenpflege
b) Schülerinnen und Schüler von anerkannten Ausbildungsstätten in Gesundheit- und Krankenpflege im Sektionsgebiet

Mitgliederbeiträge

Der Mitgliederbeitrag richtet sich nach Beschäftigungsgrad. Wir unterscheiden folgende Kategorien:

Jahresbeitrag

Kategorie Total
11
51 bis 100%
260.00
12
11 bis 50%
170.00
13
Schüler
61.00
14
0 bis 10%
79.00
19
Freiberufliche
280.00

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Ordentliche Mitgliedschaft beantragen und Anmeldung drucken

Zusätzlich zum ausgefüllten und unterschrieben Anmeldeformular benötigen wir folgende Unterlagen

Ausgebildete - Diplom oder Fähigkeitsausweis
Ausländer - Bestätigungsschreiben mit SRK Stempel und Registriernummer
SchülerIn - Bestätigungsschreiben der Schule oder Schülerausweis
- Beginn und Ende der Ausbildung sollten darin ersichtlich sein

Anmeldeformular zum Download und ausdrucken Deutsch Italiano Français

Assoziierte Mitglieder

Es freut uns sehr, dass wir neu alle Personen, die eine mindestens einjährige Ausbildung in Pflege absolviert haben oder in Ausbildung einer dieser Berufe sind, in unseren Berufsverband der Sektion Graubünden aufnehmen können. Diese Personen sind „assoziierte Mitglieder“, d. h. sie sind Sektionsmitglieder, nicht aber Mitglied des SBK Schweiz.

Unsere Dienstleistungen für assoziierte Mitglieder:

Kosten Mitgliedschaft für assoziierte Mitglieder
51 – 100 % Berufstätigkeit
Fr. 200.00 / Jahr
0 – 50 % Berufstätigkeit
Fr. 150.00 / Jahr
In Ausbildung
Fr. 61.00 / Jahr

Zur Anmeldung

Bitte komplette Unterlagen senden an

Geschäftsstelle
SBK Sektion Graubünden
Frau Lucrezia Basig
Stelleweg 4
7000 Chur

Nach Erhalt Ihrer Anmeldungs-Unterlagen senden wir Ihnen innert einem Monat die Aufnahmebestätigung inkl. Statuten zu.

Mitgliederwerbung:

Jedes Mitglied, das ein neues Mitglied wirbt, erhält einen Büchergutschein im Wert von Fr. 30.00. Nutzen Sie diese Gelegenheit und helfen Sie uns, die 900er Mitglieder-Grenze zu knacken!

Wann dürfen wir Sie bei uns begrüssen?

                        Quando può vi diamo il benvenuto con noi?

                                               Cu pudain nus beneventar Vus tar nus?

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Kündigung der Mitgliedschaft:

Auszug aus den Statuten des SBK

Art. 10 Austritt von ordentlichen Mitgliedern

  1. Der Austritt von ordentlichen Mitgliedern kann vorbehaltlich Abs. 2 und 3 nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Er muss der Sektion mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten in Briefform mitgeteilt werden.
  2. Die ordentliche Mitgliedschaft als Studierende endet auf Ende des Kalenderjahres, in dem die/der Studierende die Ausbildung abgeschlossen hat oder mit dem vorzeitigen Austritt aus der Ausbildungsstätte.
  3. Ohne Austrittserklärung gilt die/der Studierende auf Beginn des dem Abschluss der Ausbildung folgenden Kalenderjahres als ordentliches Mitglied im Sinne von Art. 8, Abs. 1 lit. a).
  4. Die Sektion meldet ordentliche Mitglieder, die den Arbeits- oder Wohnort wechseln, der neu zuständigen Sektion des SBK zum Übertritt. Damit ist das ordentliche Mitglied aus der abgebenden Sektion ausgetreten.

Art. 10a Austritt von assoziierten Mitgliedern

  1. Der Austritt von assoziierten Mitgliedern kann nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Er muss der Sektion mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten in Briefform mitgeteilt werden.
  2. Die assoziierte Mitgliedschaft als Lernende endet auf Ende des Kalenderjahres, in dem die/der Lernende die Ausbildung abgeschlossen hat oder mit dem vorzeitigen Austritt aus der Ausbildungsstätte.
  3. Ohne Austrittserklärung gilt die/der Lernende auf Beginn des dem Abschluss der Ausbildung folgenden Kalenderjahres als assoziiertes Mitglied im Sinne von Art. 8a.

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